Datenschutz-Lösungen für jede Branche
Jede Branche hat ihre eigenen Datenschutz-Anforderungen. Wir kennen sie im Detail — und begleiten Sie sicher durch DSGVO und BDSG. Suchen Sie unten die Lösung, die zu Ihrer Situation passt, oder lassen Sie uns direkt sprechen.
🔒 Zertifizierte Datenschutzbeauftragte · 🏋️ DSSV-Fördermitglied · 🛡️ CDPSE® · 🔍 CISA® · 📋 CIA® · 🧾 CPA · 🕵️ CFE®

Welche Datenschutz-Lösung passt zu Ihnen?
Das hängt von Größe und Datenart ab. Wählen Sie Ihre Situation – wir zeigen Ihnen das Wichtigste auf einen Blick.


Fitness & Gesundheit: Datenschutz im Sport – pragmatisch und sicher
Als Fördermitglied des DSSV kennen wir die Fitnessbranche aus erster Hand. Wir definieren den Datenschutz im Sport neu: pragmatisch und sicher – vom Mitgliedsvertrag über den Check-in bis zur Videoüberwachung. Für Einzelstudios ebenso wie für Ketten und Franchise-Systeme.
Das Wichtigste für Sie:
- Mitgliederdaten im Griff: Verträge, Check-in-Systeme und Mitglieder-Apps datenschutzkonform aufsetzen – inklusive Löschfristen nach Vertragsende.
- Videoüberwachung mit Rechtsgrundlage: Eingang, Theke und Trainingsfläche richtig absichern und transparent beschildern – Umkleiden und Duschen bleiben tabu.
- Gesundheitsangaben & Biometrie: Anamnesebögen, Körperanalysen oder Fingerabdruck-Check-in betreffen besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und brauchen eine saubere Grundlage.
- Pakete für Studios: vom Datenschutz-Paket für DSSV-Mitglieder über VideoProtect bis zu IT Fitness und GymGuard.
Kleine Unternehmen: klein, aber trotzdem in der Pflicht
Auch ohne Pflicht zum Datenschutzbeauftragten gelten DSGVO und BDSG für Sie in vollem Umfang – und die Haftung liegt bei der Geschäftsführung. Wir machen kleine Betriebe und Selbstständige rechtssicher: schlank, verständlich und ohne Fachchinesisch.
Das Wichtigste für Sie:
- Keine DSB-Pflicht heißt nicht keine Pflichten: Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung und technische Maßnahmen brauchen Sie trotzdem.
- Ausnahme sensible Daten: Verarbeiten Sie besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, kann ein Datenschutzbeauftragter auch unter 20 Beschäftigten Pflicht sein.
- Faire Abrechnung: Im Paket Compact ab 150 € im Monat buchen Sie Beratung nur dann, wenn Sie sie wirklich brauchen.




ab 20 Beschäftigte: Jetzt ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht
Sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen (§ 38 BDSG). Wir übernehmen diese Rolle extern – durchgehend erreichbar und ohne Ausfall bei Urlaub oder Krankheit.
Das Wichtigste für Sie:
- Extern statt intern: neutral, rechtlich immer auf dem aktuellen Stand und ohne Aufbau von eigenem Fachwissen.
- Konkrete Pflichten: technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, dokumentierte Prozesse und geschulte Mitarbeitende.
- Fehler kosten schnell Geld: Beispiele aus der Praxis sind rund 2.000 € für ein unbeantwortetes Auskunftsersuchen und rund 10.000 € für unzulässige Cookies.
Arztpraxen, Physiotherapie & Kliniken: Gesundheitsdaten brauchen mehr
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und unterliegen zusätzlich der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Für Arztpraxen, Physiotherapien und Kliniken richten wir Prozesse ein, die auch im hektischen Praxisalltag funktionieren.
Das Wichtigste für Sie:
- Datenschutzfalle Empfangstresen: Gespräche in Hörweite und unbeaufsichtigte Bildschirme sind die häufigsten Schwachstellen.
- Telefonauskünfte nur mit Identitätsprüfung: Befunde und Termine nie ungeprüft am Telefon herausgeben.
- Das ganze Team im Blick: Auch Mitarbeitende an Empfang und in der Verwaltung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – regelmäßige Schulungen schützen Sie und Ihre Patienten.


Kostenfreie Datenschutz-Erstberatung
Sie möchten wissen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen oder was Sie tun können, um beim Thema Datenschutz alles richtig zu machen? Buchen Sie gern unsere Datenschutz-Erstberatung. Wir beraten Sie hier kostenfrei zu allen grundlegenden Fragen.
Sensible Daten: Besondere Kategorien erfordern besondere Aufmerksamkeit
Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Genetik, Biometrie oder Sexualleben: Solche Daten dürfen nach Art. 9 DSGVO nur ausnahmsweise verarbeitet werden. Wir prüfen, wo sie bei Ihnen anfallen, und bringen Sie auf das geforderte Schutzniveau.
Das Wichtigste für Sie:
- DSB oft Pflicht – unabhängig von der Größe: etwa wenn die Verarbeitung zu Ihrer Kerntätigkeit gehört (Art. 37 DSGVO) oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (§ 38 BDSG).
- Zusätzliche Pflichten: Datenschutz-Folgenabschätzung, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und geschulte Mitarbeitende sind hier Standard.
- Betrifft mehr Branchen als gedacht: Versicherungen, Marktforschung, Labore, Kanzleien und Notariate – schon eine Fehlzeitenliste enthält Gesundheitsdaten.
- Berufsgeheimnisträger wie Steuerkanzleien: Mandatsdaten sind zusätzlich durch § 203 StGB geschützt; Steuerberater sind nach § 11 Abs. 2 StBerG Verantwortliche, keine Auftragsverarbeiter.


Unsere Datenschutz-Bausteine — modular für jede Branche
Egal welche Branche: Unsere Leistung setzt sich aus denselben bewährten Bausteinen zusammen. Sie buchen, was Sie brauchen.
Optimaler Datenschutz für alle Anforderungen
Ein Preis für alle Branchen. Der Preis richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße, nicht nach Ihrer Branche: Jedes Paket enthält den externen Datenschutzbeauftragten, ab Business ist Beratung inklusive.
Compact
Externer Datenschutzbeauftragter
Beratungsleistungen optional
Faire Abrechnung nach Stunden
Business
Externer Datenschutzbeauftragter
Inkl. 4 Std. Beratung pro Jahr
Professional
Externer Datenschutzbeauftragter
Inkl. 6 Std. Beratung pro Jahr
Enterprise
Externer Datenschutzbeauftragter
Inkl. 8 Std. Beratung pro Jahr
In jedem Paket steckt Ihr Tätigkeitsbericht. Und sobald Ihr Datenschutz-Konzept steht, bekommen Sie obendrauf das adverit-Datenschutz-Siegel – damit Ihre Kunden auf einen Blick sehen: Hier sind meine Daten sicher.
Häufige Fragen zum Datenschutz
Sobald mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten — oder unabhängig von der Größe, wenn Sie besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeiten.
Ja. Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch ohne benannten Datenschutzbeauftragten haftet die Geschäftsführung für Verstöße.
Daten nach Art. 9 DSGVO: Gesundheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, ethnische Herkunft, biometrische und genetische Daten, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Daten zum Sexualleben.
In den meisten Fällen der externe: durchgehend verfügbar, kein Ausfall bei Krankheit oder Urlaub, neutrale und stets aktuelle Expertise.
Grundsätzlich ja – etwa im Eingangsbereich oder auf der Trainingsfläche, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und Ihre Mitglieder transparent informiert werden. In Umkleiden, Duschen und Toiletten ist Videoüberwachung unzulässig. Wir prüfen Ihr Konzept mit unserem Paket VideoProtect.
Von vierstelligen Beträgen im Alltag (z. B. für ein nicht beantwortetes Auskunftsersuchen) bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes in schweren Fällen.
Bereit für wasserdichten Datenschutz?
Wir lassen Sie mit Ihrer Verantwortung nicht allein. Starten Sie mit einer kostenfreien Erstberatung – wir sagen Ihnen, welche Lösung zu Ihrer Branche und Größe passt.


