NIS-2 Check · kostenlos & anonym

NIS-2 Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit in der gesamten EU – und erfasst deutlich mehr Unternehmen als bisher. Mit unserem kostenlosen Quick-Check finden Sie in wenigen Fragen heraus, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich unter NIS-2 fällt. So wissen Sie, ob Sie jetzt handeln sollten – und wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

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Quick-Check · ca. 2 Minuten

Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2?

Beantworten Sie bis zu sieben Fragen mit Ja oder Nein. Am Ende sehen Sie, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich betroffen ist – und was Sie jetzt tun sollten.

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  • Ergebnis sofort im Browser
Disclaimer

Unser NIS-2 Check wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Aufgrund der komplexen Rechtslage besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte. Die Durchführung unseres Quick-Checks kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Vorab

Erbringt Ihre Einrichtung Dienste innerhalb der EU oder übt sie dort ihre Tätigkeit aus?

Frage 1 · Sektoren mit hoher Kritikalität

Ist Ihre Einrichtung in einem dieser Sektoren tätig?

  • Energie
  • Transport
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheit
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • ICT-Service-Management (nur B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
Frage 2 · Sonstige kritische Sektoren

Ist Ihre Einrichtung in einem dieser Sektoren tätig?

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemikalien
  • Lebensmittel
  • Herstellung (z. B. Medizinprodukte, Datenverarbeitung, Elektronik, Optik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau, Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau)
  • Digitale Dienste
  • Forschung
Frage 3 · Unternehmensgröße

Hat Ihre Einrichtung mindestens 50 Beschäftigte – oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €?

  • Mittleres Unternehmen: 50–249 Beschäftigte oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme
  • Großes Unternehmen: ab 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme
Frage 4 · Größenunabhängige Dienste

Erbringt Ihre Einrichtung einen dieser Dienste?

  • Öffentliche elektronische Kommunikationsnetze oder öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste
  • Vertrauensdienste
  • Namenregister einer Top-Level-Domain oder DNS-Dienste

Nach Art. 2 Abs. 2 lit. a NIS-2-Richtlinie – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Frage 5 · Kritische Infrastruktur

Betreibt Ihre Einrichtung kritische Infrastruktur (KRITIS)?

Zum Beispiel Anlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als kritisch eingestuft sind.

Frage 6 · Öffentliche Hand

Ist Ihre Einrichtung eine Einrichtung der Bundesverwaltung?

Zum Beispiel eine Bundesbehörde oder eine bundesunmittelbare Körperschaft.

Ergebnis

Ihre Einrichtung ist voraussichtlich von NIS-2 betroffen.

Jetzt sollten Sie handeln: Dann gelten für Sie unter anderem Pflichten zum Risikomanagement nach Art. 21 und zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle – und die Geschäftsleitung haftet für die Umsetzung. Wir prüfen Ihre Betroffenheit verbindlich und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Ergebnis

Ihre Einrichtung ist auf den ersten Blick nicht von NIS-2 betroffen.

Nach Ihren Angaben fällt Ihre Einrichtung voraussichtlich nicht direkt unter NIS-2. Prüfen Sie trotzdem, ob Kunden oder Auftraggeber über die Lieferkette Sicherheitsnachweise von Ihnen verlangen – betroffene Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Dienstleister berücksichtigen. Ein solides Sicherheitsniveau zahlt sich ohnehin aus.

Ergebnis

Der Check ist für Ihre Einrichtung nicht anwendbar.

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie. Wenn Ihre Einrichtung keine Dienste in der EU erbringt und dort nicht tätig ist, können wir diesen Check nicht durchführen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Kurz erklärt

Was ist NIS-2 – und wer muss handeln?

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist der EU-weite Rahmen für Cybersicherheit. Sie erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen deutlich: Erfasst sind Einrichtungen in 18 Sektoren – von Energie, Transport und Gesundheit über digitale Infrastruktur bis zu Lebensmitteln, Chemie und Herstellung. In Deutschland wird sie über das BSI-Gesetz umgesetzt.

Ob Sie betroffen sind, entscheidet im Kern die Kombination aus Sektor und Unternehmensgröße – in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Anbieter, etwa von Telekommunikations-, Vertrauens- oder DNS-Diensten, sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.

Unser Check gibt Ihnen eine erste Orientierung. Die verbindliche Prüfung Ihrer Betroffenheit übernehmen wir gern in einer kostenfreien Erstberatung.

Pflichten & Haftung

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Kurz: Wer unter NIS-2 fällt, muss Cybersicherheit nachweisbar organisieren – nicht nur technisch, sondern auch auf Ebene der Geschäftsleitung.

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Risikomanagement: Art. 21 der NIS-2-Richtlinie verlangt angemessene Maßnahmen – von Risikoanalyse und Notfallplanung über Zugriffskontrollen bis zur Sicherheit in der Lieferkette.

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Meldepflichten: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen gemeldet werden – eine erste Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden.

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Geschäftsleitung: Die Leitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen, sich regelmäßig schulen lassen – und haftet persönlich.

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Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen, bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen.

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Wir unterstützen Sie dabei als externer Informationssicherheitsbeauftragter, mit ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz und mit Pen-Tests als Wirksamkeitsnachweis.

NIS-2-Betroffenheit verbindlich prüfen lassen

Der Quick-Check gibt Ihnen eine erste Richtung. In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir verbindlich, ob und wie NIS-2 Sie betrifft, wo Ihre größten Lücken liegen und welche Schritte jetzt Priorität haben – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.

FAQ

Häufige Fragen zu NIS-2

Was ist der NIS-2 Check?

Ein kostenloser Quick-Check mit bis zu sieben Ja/Nein-Fragen zu Sektor, Unternehmensgröße und besonderen Diensten. Er zeigt Ihnen in wenigen Minuten, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich unter NIS-2 fällt. Ihre Antworten werden nicht gespeichert oder übertragen.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Unternehmen in 18 regulierten Sektoren ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz (wichtige Einrichtungen) bzw. ab 250 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz (besonders wichtige Einrichtungen) – sowie KRITIS-Betreiber und einige Anbieter digitaler Dienste unabhängig von ihrer Größe.

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Sie müssen angemessene Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen (Art. 21 NIS-2-Richtlinie), erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.

Was kostet ein Verstoß gegen NIS-2?

Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (besonders wichtige Einrichtungen) bzw. 7 Mio. € oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen). Zusätzlich haftet die Geschäftsleitung persönlich für die Umsetzung.

Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check wurde nach bestem Wissen erstellt und gibt eine erste Orientierung. Wegen der komplexen Rechtslage kann er eine individuelle Prüfung nicht ersetzen – die übernehmen wir gern in einer kostenfreien Erstberatung.

Wir sind nicht betroffen – müssen wir trotzdem etwas tun?

Direkt nicht. Viele Unternehmen spüren NIS-2 aber über ihre Kunden: Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Dienstleister berücksichtigen und fragen deshalb häufig Sicherheitsnachweise an. Ein solides Sicherheitsniveau lohnt sich daher in jedem Fall.

Brauche ich nach NIS-2 einen Pen-Test?

NIS-2 schreibt keinen Pen-Test namentlich vor, verlangt aber Verfahren, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsmaßnahmen bewerten (Art. 21 NIS-2-Richtlinie). Pen-Tests und Schwachstellenanalysen sind dafür ein anerkannter, praxisnaher Weg – zum Beispiel mit unserem Cyber Day.

Wie geht es nach dem Check weiter?

In der kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Betroffenheit verbindlich und zeigen die nächsten Schritte: zum Beispiel einen externen Informationssicherheitsbeauftragten, ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz und Pen-Tests als Wirksamkeitsnachweis.

NIS-2 betrifft Sie? Wir begleiten Sie.

Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir können Ihnen helfen, sie zu tragen. Starten Sie mit einer kostenfreien Erstberatung – vom Risikomanagement über den externen ISB bis zum Pen-Test.

Kostenfreie Erstberatung
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