NIS-2 Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit in der gesamten EU – und erfasst deutlich mehr Unternehmen als bisher. Mit unserem kostenlosen Quick-Check finden Sie in wenigen Fragen heraus, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich unter NIS-2 fällt. So wissen Sie, ob Sie jetzt handeln sollten – und wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
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Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2?
Beantworten Sie bis zu sieben Fragen mit Ja oder Nein. Am Ende sehen Sie, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich betroffen ist – und was Sie jetzt tun sollten.
- Kostenlos und ohne Anmeldung
- Ihre Antworten werden nicht gespeichert oder übertragen
- Ergebnis sofort im Browser
Unser NIS-2 Check wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Aufgrund der komplexen Rechtslage besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte. Die Durchführung unseres Quick-Checks kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Ist Ihre Einrichtung in einem dieser Sektoren tätig?
- Energie
- Transport
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- ICT-Service-Management (nur B2B)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Ist Ihre Einrichtung in einem dieser Sektoren tätig?
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemikalien
- Lebensmittel
- Herstellung (z. B. Medizinprodukte, Datenverarbeitung, Elektronik, Optik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau, Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau)
- Digitale Dienste
- Forschung
Hat Ihre Einrichtung mindestens 50 Beschäftigte – oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €?
- Mittleres Unternehmen: 50–249 Beschäftigte oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme
- Großes Unternehmen: ab 250 Beschäftigte oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme
Erbringt Ihre Einrichtung einen dieser Dienste?
- Öffentliche elektronische Kommunikationsnetze oder öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste
- Vertrauensdienste
- Namenregister einer Top-Level-Domain oder DNS-Dienste
Nach Art. 2 Abs. 2 lit. a NIS-2-Richtlinie – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Betreibt Ihre Einrichtung kritische Infrastruktur (KRITIS)?
Zum Beispiel Anlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als kritisch eingestuft sind.
Ist Ihre Einrichtung eine Einrichtung der Bundesverwaltung?
Zum Beispiel eine Bundesbehörde oder eine bundesunmittelbare Körperschaft.
Ihre Einrichtung ist voraussichtlich von NIS-2 betroffen.
Jetzt sollten Sie handeln: Dann gelten für Sie unter anderem Pflichten zum Risikomanagement nach Art. 21 und zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle – und die Geschäftsleitung haftet für die Umsetzung. Wir prüfen Ihre Betroffenheit verbindlich und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
Ihre Einrichtung ist auf den ersten Blick nicht von NIS-2 betroffen.
Nach Ihren Angaben fällt Ihre Einrichtung voraussichtlich nicht direkt unter NIS-2. Prüfen Sie trotzdem, ob Kunden oder Auftraggeber über die Lieferkette Sicherheitsnachweise von Ihnen verlangen – betroffene Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Dienstleister berücksichtigen. Ein solides Sicherheitsniveau zahlt sich ohnehin aus.
Der Check ist für Ihre Einrichtung nicht anwendbar.
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie. Wenn Ihre Einrichtung keine Dienste in der EU erbringt und dort nicht tätig ist, können wir diesen Check nicht durchführen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Was ist NIS-2 – und wer muss handeln?
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist der EU-weite Rahmen für Cybersicherheit. Sie erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen deutlich: Erfasst sind Einrichtungen in 18 Sektoren – von Energie, Transport und Gesundheit über digitale Infrastruktur bis zu Lebensmitteln, Chemie und Herstellung. In Deutschland wird sie über das BSI-Gesetz umgesetzt.
Ob Sie betroffen sind, entscheidet im Kern die Kombination aus Sektor und Unternehmensgröße – in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Anbieter, etwa von Telekommunikations-, Vertrauens- oder DNS-Diensten, sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.
Unser Check gibt Ihnen eine erste Orientierung. Die verbindliche Prüfung Ihrer Betroffenheit übernehmen wir gern in einer kostenfreien Erstberatung.


Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Kurz: Wer unter NIS-2 fällt, muss Cybersicherheit nachweisbar organisieren – nicht nur technisch, sondern auch auf Ebene der Geschäftsleitung.
Risikomanagement: Art. 21 der NIS-2-Richtlinie verlangt angemessene Maßnahmen – von Risikoanalyse und Notfallplanung über Zugriffskontrollen bis zur Sicherheit in der Lieferkette.
Meldepflichten: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen gemeldet werden – eine erste Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden.
Geschäftsleitung: Die Leitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen, sich regelmäßig schulen lassen – und haftet persönlich.
Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen, bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen.
Wir unterstützen Sie dabei als externer Informationssicherheitsbeauftragter, mit ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz und mit Pen-Tests als Wirksamkeitsnachweis.
So unterstützen wir Sie bei NIS-2
Ob Sie direkt betroffen sind oder über Ihre Kunden mit NIS-2 in Berührung kommen: Wir bringen Ihre Informationssicherheit auf ein Niveau, das Prüfungen standhält.
Externer ISB & ISMS
Wir stellen Ihren Informationssicherheitsbeauftragten und bauen ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz auf – das Fundament für das NIS-2-Risikomanagement.
Pen-Tests & Cyber Day
Mit Penetrationstests und Schwachstellenanalysen weisen Sie nach, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen wirken – kompakt zum Festpreis mit dem Cyber Day.
Feste ISB-Pakete
Planbare Betreuung zum Monatspreis – von ISB-Essentials bis ISB-Professional mit Notfall- und Wiederanlaufplanung.
NIS-2-Betroffenheit verbindlich prüfen lassen
Der Quick-Check gibt Ihnen eine erste Richtung. In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir verbindlich, ob und wie NIS-2 Sie betrifft, wo Ihre größten Lücken liegen und welche Schritte jetzt Priorität haben – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.
Häufige Fragen zu NIS-2
Ein kostenloser Quick-Check mit bis zu sieben Ja/Nein-Fragen zu Sektor, Unternehmensgröße und besonderen Diensten. Er zeigt Ihnen in wenigen Minuten, ob Ihre Einrichtung voraussichtlich unter NIS-2 fällt. Ihre Antworten werden nicht gespeichert oder übertragen.
Unternehmen in 18 regulierten Sektoren ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz (wichtige Einrichtungen) bzw. ab 250 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz (besonders wichtige Einrichtungen) – sowie KRITIS-Betreiber und einige Anbieter digitaler Dienste unabhängig von ihrer Größe.
Sie müssen angemessene Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen (Art. 21 NIS-2-Richtlinie), erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.
Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (besonders wichtige Einrichtungen) bzw. 7 Mio. € oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen). Zusätzlich haftet die Geschäftsleitung persönlich für die Umsetzung.
Nein. Der Check wurde nach bestem Wissen erstellt und gibt eine erste Orientierung. Wegen der komplexen Rechtslage kann er eine individuelle Prüfung nicht ersetzen – die übernehmen wir gern in einer kostenfreien Erstberatung.
Direkt nicht. Viele Unternehmen spüren NIS-2 aber über ihre Kunden: Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Dienstleister berücksichtigen und fragen deshalb häufig Sicherheitsnachweise an. Ein solides Sicherheitsniveau lohnt sich daher in jedem Fall.
NIS-2 schreibt keinen Pen-Test namentlich vor, verlangt aber Verfahren, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsmaßnahmen bewerten (Art. 21 NIS-2-Richtlinie). Pen-Tests und Schwachstellenanalysen sind dafür ein anerkannter, praxisnaher Weg – zum Beispiel mit unserem Cyber Day.
In der kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Betroffenheit verbindlich und zeigen die nächsten Schritte: zum Beispiel einen externen Informationssicherheitsbeauftragten, ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz und Pen-Tests als Wirksamkeitsnachweis.
NIS-2 betrifft Sie? Wir begleiten Sie.
Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir können Ihnen helfen, sie zu tragen. Starten Sie mit einer kostenfreien Erstberatung – vom Risikomanagement über den externen ISB bis zum Pen-Test.
