Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem nach HinSchG: Hinweis geben, anonym bleiben.

Ein Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitenden und Geschäftspartnern einen sicheren und anonymen Meldekanal — und schützt Ihr Unternehmen vor Risiken, bevor sie eskalieren. Wir übernehmen Implementierung, Hosting und das externe Case-Management auf deutschen Servern.

🔒 Zertifizierte Datenschutzbeauftragte · 🏋️ DSSV-Fördermitglied · 🛡️ CDPSE® · 🔍 CISA® · 📋 CIA® · 🧾 CPA · 🕵️ CFE®

Beraterin von adverit compliance am Telefon
Anonyme Meldeplattform

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Eine Whistleblower-Plattform bietet Mitarbeitenden und Insidern einen sicheren und anonymen Weg, um Bedenken über unethisches oder illegales Verhalten innerhalb einer Organisation zu melden.

Solche Plattformen sind entscheidend, um Transparenz zu fördern und potenzielle Risiken und Missstände frühzeitig zu erkennen und anzugehen.

Durch die Gewährleistung von Anonymität reduzieren sie die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen — und sorgen dafür, dass Hinweise überhaupt erst bei Ihnen ankommen.

Gesetzliche Pflicht (HinSchG)

Wann ist ein Hinweisgebersystem Pflicht?

Kurz gesagt: Seit dem 02. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine Meldestelle einrichten, Folgemaßnahmen einleiten und transparent über das Verfahren informieren.

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Die Grundlage ist europäisch: Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, Missstände wie Korruption und Betrug aufzudecken und Hinweisgeber zu schützen. Das HinSchG setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um und schützt Hinweisgeber vor Diskriminierung und anderen negativen Konsequenzen.

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Meldestelle einrichten: Hinweise müssen sicher entgegengenommen, geprüft und mit Folgemaßnahmen bearbeitet werden.

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Sichere, anonyme Kommunikation: Hinweisgeber und Unternehmen tauschen sich vertraulich und auf Wunsch anonym aus.

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Nutzen über die Pflicht hinaus: Ein Hinweisgebersystem minimiert rechtliche Risiken und stärkt Transparenz und Vertrauen.

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Die Umsetzung ist oft komplex und erfordert Fachwissen. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir fördern gemeinsam mit Ihnen eine Kultur der Integrität.

HinSchG-Pflicht klären
Meldbare Verstöße

Was kann über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?

Meldbar sind strafbare, unethische oder gesetzeswidrige Handlungen — von Korruption über Arbeitsschutz bis Datenschutz. Die abgedeckten Verstöße im Überblick:

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Straftaten & Integrität: Korruption · Bestechung oder Erpressung · Straftaten wie Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung · Verschleierung · Nichteinhaltung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung

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Mensch & Arbeitsplatz: Gefährdung des Lebens und der Sicherheit von Personen · Sexuelle Belästigung · Mobbing, Übervorteilung · Arbeitsschutz · Gesundheitsschutz · Mindestlohngesetz · Arbeitnehmerüberlassungsgesetz · Bußgeldvorschriften zu Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen (§ 121 BetrVG)

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Wirtschaft & Wettbewerb: Bekämpfung der Geldwäsche · Vergabe- und Kartellrecht · Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften

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Produkte, Umwelt & Sicherheit: Umweltschutz · Produktsicherheit · Beförderung gefährlicher Güter · Strahlenschutz

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Daten & Verbraucher: Verbraucherschutz · Datenschutz · Sicherheit in der Informationstechnik

Ihre Vorteile

Was bringt Ihnen ein externes Hinweisgebersystem?

Kurz gesagt: mehr Vertrauen, rechtliche Sicherheit und ein frühes Erkennen von Risiken. Mit externem Case-Management profitieren Sie von der Erfahrung unserer Revisoren – ohne internen Aufwand.

Verbesserung der Sicherheit

Ein Hinweisgebersystem stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit in Ihr Compliance-Management. Als externe Ombudsperson behandeln wir jeden Hinweis professionell und vertraulich, anonymisieren ihn und leiten ihn zur weiteren Verfolgung an Sie weiter.

Fachlicher & rechtlicher Schutz

adverit compliance ist Revisionsdienstleister: Wir prüfen, bewerten und begleiten die Umsetzung. Ob Beratung und Analyse oder ein komplettes Konzept – bei Bußgeldvermeidung und Reputationsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.

Effektives Risikomanagement

Sie erkennen potenzielle Risiken und Verstöße frühzeitig. In unserem externen Case-Management werden Hinweise sorgfältig analysiert und bewertet – für eine proaktive Handhabung von Problemen.

Nicht „nur“ ein Hinweisgebersystem

Als Revisoren unterstützen wir Sie auch bei der Aufdeckung und Aufklärung verbotenen Verhaltens. Die Kombination aus funktionierendem System und tatkräftiger Unterstützung stärkt Ihr Compliance- und Kontrollsystem erheblich.

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Pakete & Preise

Unsere Hinweisgebersystem-Pakete

Der Preis richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße. Jedes Paket umfasst die Implementierung und den Betrieb Ihres Hinweisgebersystems; ab „HASE“ ist Beratung inklusive.

IGEL

Bis 50 Beschäftigte
75 €
pro Monat
Nettopreis zzgl. USt.

Hinweisgebersystem gemäß HinSchG

Faire Abrechnung nach Stunden

HASE

Bis 250 Beschäftigte
150 €
pro Monat
Nettopreis zzgl. USt.

Hinweisgebersystem gemäß HinSchG

Inkl. 4 Std. Beratung pro Jahr

FUCHS

Bis 450 Beschäftigte
175 €
pro Monat
Nettopreis zzgl. USt.

Hinweisgebersystem gemäß HinSchG

Inkl. 6 Std. Beratung pro Jahr

Individuell

Mehr als 450 Beschäftigte
Auf Anfrage
Maßgeschneidert
Nettopreis zzgl. USt.

Hinweisgebersystem gemäß HinSchG

Maßgeschneiderte Lösung für Ihre Organisation

In jedem Paket: Implementierung, Hosting auf deutschen Servern und externes Case-Management. Alle Preise zzgl. USt.

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Kostenfreie Hinweisgebersystem-Erstberatung

Kostenlos und unverbindlich: In einer kostenfreien Erstberatung beantworten unsere Experten Ihre Fragen zum Whistleblowing und erarbeiten mit Ihnen die Basis für ein sicheres, anonymes Meldesystem — eines, das regulatorische Anforderungen erfüllt und das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit stärkt.

"Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen – aber wir können Ihnen helfen, sie zu tragen."

FAQ

Häufige Fragen zum Hinweisgebersystem

Was versteht man unter „Whistleblowing“?

Whistleblowing bedeutet, dass eine hinweisgebende Person Informationen über illegales, unethisches oder anderweitig fragwürdiges Verhalten innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens offenlegt.

Warum ist ein Hinweisgebersystem Pflicht für Unternehmen?

Weil die EU-Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz es vorschreiben. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine Meldestelle einrichten, Folgemaßnahmen einleiten und transparent informieren. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Diskriminierung und anderen negativen Konsequenzen.

Warum müssen hinweisgebende Personen geschützt werden?

Weil Hinweisgeber oft Vergeltung fürchten — etwa Entlassung, soziale Stigmatisierung oder rechtliche Konsequenzen. Gesetze in vielen Ländern schützen deshalb Whistleblower und ihre Identität. Der konkrete Schutz variiert je nach Land und Rechtssystem.

Was sind meldepflichtige Verstöße?

Strafbare, unethische oder gesetzeswidrige Handlungen — von Korruption über Arbeitsschutz bis Datenschutz. Den vollständigen Katalog finden Sie oben im Abschnitt „Meldbare Verstöße“.

Darf die Meldestelle extern betrieben werden?

Ja. Unternehmen können einen Dritten mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragen. Die Verantwortung für die Folgemaßnahmen bleibt beim Unternehmen. adverit übernimmt diese Rolle als externe Ombudsperson — mit Case-Management auf deutschen Servern.

Wie kann adverit helfen?

Wir übernehmen die Implementierung Ihres Hinweisgebersystems, das Hosting auf deutschen Servern und das externe Case-Management. Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot passend zu Ihrer Unternehmensgröße.

Bereit für ein rechtssicheres Hinweisgebersystem?

Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir können Ihnen helfen, sie zu tragen. Starten Sie mit einer kostenfreien Erstberatung — wir richten Ihre Meldestelle ein und übernehmen das Case-Management.

Kostenfreie Erstberatung
Pakete & Preise
adverit compliance GmbH & Co. KG · Kajen 10, 20459 Hamburg · sicher@adverit-compliance.de · +49 40 271 44 940

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