Impressum & Rechtliches
Anbieterkennzeichnung der adverit compliance GmbH & Co. KG.
Verantwortlich
adverit compliance GmbH & Co. KG
Pers. haftende Gesellschafterin ist die adverit GmbH, Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB 122917.
Geschäftsführer: Marko Diepold & Daniel Chappuzeau
Kontakt
Kajen 10, 20459 Hamburg
Telefon: +49 40 271 44 940
E-Mail: sicher@adverit-compliance.de
Registereintrag
Registergericht Amtsgericht Hamburg HRA 123067
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE318615007, FA Hamburg-Mitte
Berufs-Kodex
Die Revisoren der adverit compliance verpflichten sich zur Einhaltung des IIA bzw. des DIIR Code of Ethics und des ISACA Code of Professional Ethics.
Weitere Rechtshinweise
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Copyright
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Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
adverit compliance GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Prüfungs-, Revisions- und sonstige Dienstleistungen zwischen der adverit compliance GmbH & Co. KG (nachfolgend „adverit“) und ihren Auftraggebern. Sie finden insbesondere auf Dienstleistungen Anwendung, die über die Webseite www.adverit-compliance.de angeboten werden.
(2) Das Leistungsangebot von adverit richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen der adverit compliance GmbH & Co. KG. Andere Gesellschaften der adverit-Gruppe sind von ihrem Geltungsbereich nicht erfasst.
(4) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn adverit ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Individuelle vertragliche Vereinbarungen, insbesondere Leistungsbeschreibungen, Angebote und gesonderte vertragliche Regelungen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, sofern ihre Einbeziehung für diese Geschäftsbeziehungen wirksam vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) adverit erbringt insbesondere Beratungs-, Prüfungs- und Revisionsdienstleistungen in den Bereichen Governance, Risk & Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, Cyber-Security, Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, Compliance-Management, Informationssicherheitsmanagement sowie Logistik-Compliance.
(2) Zum Leistungsangebot können insbesondere die Durchführung von Audits, die Erstellung von Prüfungsberichten, Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Entwicklung und Überprüfung von Managementsystemen sowie die Übernahme externer Beauftragtenfunktionen gehören.
(3) Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen vertraglichen Vereinbarung.
(4) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart wurde, schuldet adverit die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg.
(5) Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen sowie für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen verbleibt beim Auftraggeber, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und Pflichten bestellter Beauftragter bleiben unberührt.
(6) adverit ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachlich geeignete Dritte einzusetzen, soweit dem keine vertraglichen, gesetzlichen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Webseite von adverit stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Anfragen über die Webseite, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege begründen noch keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
(3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
§ 4 Durchführung der Leistungen
(1) adverit erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen.
(2) Die Leistungserbringung kann nach Vereinbarung vor Ort, in den Geschäftsräumen von adverit oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erfolgen.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen setzen voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(4) Soweit Prüfungs- oder Beratungsleistungen auf Stichproben, bereitgestellten Informationen oder zeitpunktbezogenen Feststellungen beruhen, beziehen sich die Ergebnisse ausschließlich auf den vereinbarten Prüfungsumfang und die zugrunde gelegten Informationen.
(5) Prüfungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen stellen keine Garantie für das vollständige Erkennen sämtlicher Risiken, Mängel oder Rechtsverstöße dar.
(6) Soweit adverit externe Beauftragtenfunktionen übernimmt, richten sich deren Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt adverit sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt geeignete Ansprechpersonen und stellt deren erforderliche Erreichbarkeit sicher.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, können eine Anpassung vereinbarter Leistungsfristen und eine gesonderte Vergütung nach entsprechender Vereinbarung erforderlich machen.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und deren Übermittlung verantwortlich.
(5) Soweit adverit mit der Übernahme gesetzlich vorgesehener Beauftragtenfunktionen betraut wird, stellt der Auftraggeber die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Funktionen erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sicher.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich vereinbarte Vergütungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Leistungen können nach vereinbarten Pauschalen, Tagessätzen, Stundensätzen oder wiederkehrenden Vergütungen abgerechnet werden.
(4) Reise- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
(1) Änderungen des Leistungsumfangs können von beiden Vertragsparteien vorgeschlagen werden.
(2) adverit wird den Auftraggeber über erkennbare Auswirkungen wesentlicher Leistungsänderungen auf Vergütung und Zeitplanung informieren.
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit adverit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen der jeweiligen Verarbeitung.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch adverit ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.adverit-compliance.de.
§ 10 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) Sämtliche von adverit erstellten Berichte, Konzepte, Analysen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von adverit, soweit nicht gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen.
(4) Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Konzepte, Prüfungsansätze und sonstiges Know-how von adverit verbleiben bei adverit. Die vertragsgemäße Nutzung der überlassenen Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Haftung
(1) adverit haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet adverit auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von adverit.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(2) Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen.
(3) Bei laufenden Dienstleistungen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei liegen und die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.
(2) Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Vertragspartei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(3) Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien, insbesondere bei dauerhafter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
