← Zum Glossar

Kündigungsschutzklage

Klage gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht — muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen, was der Begriff konkret für Ihr Unternehmen bedeutet – verständlich, unabhängig und mit dem Blick von Revisoren. Die Erstberatung ist kostenfrei.