← Zum Glossar
Handelsrecht
Regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander und zu Verbrauchern — umfasst Handelsgeschäfte, Handelsgesellschaften und kaufmännische Pflichten.
Fragen zu diesem Thema?
Wir prüfen, was der Begriff konkret für Ihr Unternehmen bedeutet – verständlich, unabhängig und mit dem Blick von Revisoren. Die Erstberatung ist kostenfrei.
