← Zum Glossar

Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Übergang eines Betriebs auf neuen Inhaber — Arbeitsverhältnisse gehen automatisch über, Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht und besonderen Kündigungsschutz.

Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen, was der Begriff konkret für Ihr Unternehmen bedeutet – verständlich, unabhängig und mit dem Blick von Revisoren. Die Erstberatung ist kostenfrei.